Aut-idem-Regel bleibt unverändert


Bewährter Arzneimittelaustausch
Aut-idem-Regel bleibt unverändert

Die Bundesregierung lehnt es ab, die Aut-idem Regelung für einzelne Patientengruppen aufzuheben. Das berichtet die Hessische Landesapothekerkammer.

Verschreibt der Arzt einem Patient ein Medikament, so schreibt er auf das Rezept den Namen des verordneten Medikaments oder Wirkstoffs. Auf jedem Kassenrezept befindet sich das Aut-idem-Kästchen. Lässt der Arzt dieses Kästchen frei, ist der Apotheker dazu verpflichtet, statt des vom Arzt verschriebenen Arzneimittels ein wirkstoffgleiches Mittel an den Patienten auszugeben, für das dessen Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Arzneimittelhersteller hat. Diese sogenannten Generika – billigere Nachahmerpräparate mit dem gleichen Wirkstoff wie das Original – kommen auf den Markt, wenn das Patent für das Originalpräparat erloschen ist. Streicht der Arzt das Aut-idem-Kästchen dagegen durch, darf das Originalpräparat nicht ausgetauscht werden.

Austauschbarkeit zwischen den einzelnen Generika wird nicht ausreichend geprüft

Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, hatte gefordert, dass Parkinsonpatienten von dieser Regelung ausgenommen werden. Seine Begründung: Die Betroffenen litten unter anderem unter Problemen der Magen-Darm-Motorik. Dies führe dazu, dass Generika für Menschen mit Parkinson nicht verkraftbar seien. Denn Generika enthalten zwar den gleichen Wirkstoff wie das Originalpräparat, doch die verschiedenen Generika dürfen untereinander bis zu 30 Prozent abweichen. Wenn ein zugelassenes Generikum gegen ein anderes ausgetauscht wird, können dadurch erhebliche Schwankungen im Wirkungseintritt und in der Wirkungsdauer eintreten.

BMG sieht keinen Anlass für Neuregelung

Nach Ansicht von Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), hat sich die seit 13 Jahren geltende Aut-idem-Regelung jedoch bewährt. „Wir sehen keinen Änderungsbedarf“, machte Widmann-Mauz deutlich. Sie verwies darauf, dass die Verträglichkeit von Medikamenten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – bestehend aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen – gewissenhaft geprüft werde. Das BMG, so die Politikerin weiter, mische sich nicht in derartige Fragen der Bewertung ein. „Wir führen die Rechtsaufsicht und prüfen, ob alles formal korrekt zu geht, haben aber keine Fachaufsicht“, stellte sie klar. Mit diesem Vorgehen sei man bislang immer gut gefahren, fügte Widmann-Mauz hinzu. Außerdem verwies sie auf die Möglichkeit der Ärzte, im konkreten Fall Verschreibungen von der Aut-idem Regelung zu befreien. Dem Einwand Mehrhoffs, Ärzte müssten in solchen Fällen Regressanforderungen fürchten, hielt sie entgegen, dass einer solchen Forderung seitens der Krankenkassen immer ein „Beratungsgespräch“ mit dem Arzt vorausgehen müsse, bei dem auf die konkrete individuelle Situation des Patienten eingegangen werden könne.

News

Säureblocker nicht zu lange schlucken
Säureblocker nicht zu lange schlucken

Nebenwirkungen nicht unterschätzen

Ob Refluxkrankheit oder Gastritis: Protonenpumpenhemmer machen schnell Schluss mit Magenschmerzen und Sodbrennen. Allerdings gibt es gute Gründe, die Säureblocker nicht allzu lange einzunehmen.   mehr

Nach Infarkt Beine stärken
Person beim Beintraining auf einem Outdoor-Fitnessplatz.

Herzschwäche vorbeugen

Herzinfarkt überstanden? Jetzt heißt es, die Beinmuskulatur zu trainieren. Denn Personen mit viel Kraft in den Beinen entwickeln nach ihrem Herzinfarkt seltener eine Herzschwäche.   mehr

Mit dem Baby schwimmen
Mit dem Baby schwimmen

Löst Chlorwasser Asthma aus?

Der frühe Kontakt mit Wasser macht schon den Kleinsten Freunde, nimmt Ängste und fördert die Bindung zwischen Eltern und Kind. Dennoch könnte der Aufenthalt im gechlorten Wasser auch Nachteile haben. Die Fachwelt diskutiert, ob Babyschwimmen im Kindesalter Asthma begünstigt.   mehr

Weniger Lust auf Alkohol
Weniger Lust auf Alkohol

Weitere Wirkung von GLP-1-Agonisten

GLP-1-Agonisten werden zur Therapie von Typ-1-Diabetes und Übergewicht eingesetzt. Dabei haben sie offenbar einen gesunden Nebeneffekt: Sie senken die Lust auf Alkohol.   mehr

Kein Autismus durch Paracetamol
Kein Autismus durch Paracetamol

Einnahme bei Schwangeren sicher

Immer wieder wird behauptet, dass die Einnahme von Paracetamol in der Schwangerschaft das Autismusrisiko beim Kind erhöht. Doch das ist nicht der Fall, wie eine aktuelle Metaanalyse erneut unterstreicht.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Apotheke-Godshorn
Inhaberin Irina Ersova
Telefon 0511/78 21 55
E-Mail info@apotheke-godshorn.de